Maximaler zulässiger Drosselabfluss

Für die Entwässerung von Flächen (Gebäude, Straßen, etc.) in das öffentliche Kanalnetz werden hydraulische Einschränkungen, sog. Drosselsysteme, für die Abwassereinleitung vorgeschrieben.

Üblicherweise wird der maximale zulässige Drosselabfluss (in l/s) von den Behörden vorgegeben.

 

Sollten Sie einen Drosselabfluss über 60 l/s benötigen, bieten wir Ihnen gerne eine individuelle Lösung an. 

 

Wenn Sie die Regenabflussmenge in l/(s*ha) angeben, gibt Ihre Behörde vor, welche Fläche (m²) dazu angesetzt werden soll. Meist ist es die gesamte versiegelte Fläche oder die gesamte Grundstücksfläche.